Nach den Urteilen des NRW-Oberverwaltungsgerichts im Streitfall der AfD mit dem Verfassungsschutz ist das OVG nun erneut gefragt. Nach den Urteilen des NRW-Oberverwaltungsgerichts im Streitfall der AfD mit dem Verfassungsschutz ist das OVG nun erneut gefragt.