Einige der wegen des Einbruchs ins Grüne Gewölbe Dresden verurteilte Täter sind im Zuge eines Deals auf freiem Fuß. Nun sollen sie die Reststrafe verbüßen – die Frist zum Haftantritt ist abgelaufen.
Einige der wegen des Einbruchs ins Grüne Gewölbe Dresden verurteilte Täter sind im Zuge eines Deals auf freiem Fuß. Nun sollen sie die Reststrafe verbüßen – die Frist zum Haftantritt ist abgelaufen.