Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sieht „konkrete Anhaltspunkte“ dafür, dass die BayWa gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen habe. Auch in diesem Fall werden sich wohl Gerichte mit der Aufarbeitung befassen müssen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sieht „konkrete Anhaltspunkte“ dafür, dass die BayWa gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen habe. Auch in diesem Fall werden sich wohl Gerichte mit der Aufarbeitung befassen müssen.