Die Eltern eines Schulkinds weigern sich, einen Nachweis über eine Masernschutzimpfung vorzulegen – und verweisen auf medizinische Gründe. Vor Gericht haben sie damit keinen Erfolg.
Die Eltern eines Schulkinds weigern sich, einen Nachweis über eine Masernschutzimpfung vorzulegen – und verweisen auf medizinische Gründe. Vor Gericht haben sie damit keinen Erfolg.