Bibliotheken dürfen in NRW an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bibliotheken dürfen in NRW an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Bibliotheken dürfen in NRW an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bibliotheken dürfen in NRW an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.