Der geständige Täter wird zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Opfer leide noch heute, sei schreckhaft und habe Panikattacken, heißt es im Prozess.
Der geständige Täter wird zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Opfer leide noch heute, sei schreckhaft und habe Panikattacken, heißt es im Prozess.