Das Bundesverfassungsgericht hat nach Angaben vom Dienstag eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Dieselskandal richtet. Der BGH entschied im Juni 2023 erstmals, dass Autokäufern auch bei Fahrlässigkeit Schadenersatz zustehen kann und machte damit den Weg für zahlreiche weitere Entschädigungen frei. Die Verfassungsbeschwerde dagegen hatte nun keinen Erfolg.