Der Lufthansa-Konzern kann wie geplant bei der lettischen Fluglinie Air Baltic einsteigen. Das…
Der Lufthansa-Konzern kann wie geplant bei der lettischen Fluglinie Air Baltic einsteigen. Das Bundeskartellamt habe die vorgesehene Minderheitsbeteiligung fusionskontrollrechtlich freigegeben, teilt die Behörde mit.
Allerdings löse die Beteiligung „auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus“, betont Kartellamtschef Andreas Mundt. „Dennoch mussten wir den Zusammenschluss genehmigen, weil es sich bei den betroffenen Strecken insgesamt gesehen um sogenannte Bagatellmärkte mit sehr geringen Umsätzen handelt.“
Ende Januar hatte die Lufthansa-Gruppe mit Air Baltic einen Kauf von zehn Prozent der Anteile zu einem Preis von 14 Millionen Euro vereinbart. Bereits im Vorjahr hatten die Airlines ihre bestehende Wetlease-Kooperation deutlich ausgeweitet.
Auch dies war Gegenstand der wettbewerbsrechtlichen Prüfung. Allerdings sei die Vereinbarung für den Bereich des europäischen Wetlease-Geschäfts „wettbewerblich unbedenklich“, urteilen die Kartellwächter. Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass neben Air Baltic zahlreiche alternative Wetlease-Geber und neben Lufthansa auch weitere große Wetlease-Nehmer in Europa existierten, so dass Abschottungswirkungen nicht zu befürchten seien.
Das Vorhaben unterlag laut Kartellamt der deutschen und nicht der europäischen Fusionskontrolle. Falls Lufthansa plane, die Anteile aufzustocken, könne ein erneutes Verfahren erforderlich werden – dann durch die Europäische Kommission. (rie)