Ein Kruzifix im Schuleingang verletzt die Religionsfreiheit zweier Schülerinnen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Wie geht es nun weiter mit Kreuzen in bayerischen Schulen?
Ein Kruzifix im Schuleingang verletzt die Religionsfreiheit zweier Schülerinnen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Wie geht es nun weiter mit Kreuzen in bayerischen Schulen?