Im Jahr 2023 soll der 36-jährige Rheda-Wiedenbrücker in eine Wohnung eingebrochen sein. Sein Strafmaß lautet: Drei Jahre und neun Monate Haft. Im Jahr 2023 soll der 36-jährige Rheda-Wiedenbrücker in eine Wohnung eingebrochen sein. Sein Strafmaß lautet: Drei Jahre und neun Monate Haft.