Der Bundesgerichtshof hat Negativzinsen für Spareinlagen verboten. Über entsprechende Änderungen der Geschäftsbedingungen müssen Banken ihre Kunden nun einzeln informieren.
Der Bundesgerichtshof hat Negativzinsen für Spareinlagen verboten. Über entsprechende Änderungen der Geschäftsbedingungen müssen Banken ihre Kunden nun einzeln informieren.