Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erlaubt – gegen den Willen des Freistaats – vorerst das Kiffen im Nordteil des Englischen Gartens. Doch andere Bereiche bleiben weiterhin tabu.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erlaubt – gegen den Willen des Freistaats – vorerst das Kiffen im Nordteil des Englischen Gartens. Doch andere Bereiche bleiben weiterhin tabu.