Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Klagen gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling wegen…
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Klagen gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling wegen deren Handgepäck-Regelungen eingereicht. Die Verbraucherschützer sehen in den Zusatzgebühren für Handgepäck, die von den Billigfliegern erhoben werden, einen Verstoß gegen EU-Recht.
Der VZBV kritisiert in einer Mitteilung, dass die Fluggesellschaften im Basis-Tarif oft nur ein kleines Gepäckstück erlauben. Bei Easyjet zum Beispiel darf die Handtasche maximal 45 x 36 x 20 Zentimeter groß sein. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck müssen Passagiere extra zahlen. Neben den drei verklagten Airlines hat der Verband zusätzlich Norwegian Air, Ryanair, Transavia und Volotea abgemahnt.
Forderung nach einheitlichen Standards
Die Verbraucherschützer berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014. Danach ist die Mitnahme von Handgepäck ein unverzichtbarer Bestandteil der Flugreise und keine kostenpflichtige Zusatzleistung – sofern Gewicht und Abmessungen angemessen sind und Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
Der VZBV fordert zudem einheitliche Standards für Handgepäck. Das Kantenmaß sollte mindestens 115 Zentimeter und das Gewicht zehn Kilogramm betragen dürfen. Ferner müsse neben einer kleinen Handtasche auch ein größeres Handgepäckstück im Flugpreis enthalten sein.
Europaweite Beschwerde bei der EU
Die Klagen sind Teil einer europaweiten Initiative. Der europäische Verbraucherverband BEUC und 16 nationale Verbraucherorganisationen hatten im Mai Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Gebührenpraxis der sieben Fluggesellschaften eingelegt. (rie)