Condor unterliegt im Zubringer-Streit mit Lufthansa

Rund fünf Jahre währte der Dauerstreit zwischen Lufthansa und Condor um vergünstigte Zubringerflüge… 

Rund fünf Jahre währte der Dauerstreit zwischen Lufthansa und Condor um vergünstigte Zubringerflüge für die Langstrecke. Jetzt muss der Ferienflieger durch einen lange erwarteten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf eine Niederlage einstecken.

In einer abschließenden Entscheidung hat das OLG einen Beschluss des Bundeskartellamts vom 29. August 2022 aufgehoben, mit dem Lufthansa verpflichtet wurde, die Kündigung des sogenannten Special Prorate Agreements (SPA) rückgängig zu machen. Dieser Vertrag hatte Condor über viele Jahre Zugriff auf Tarife und Verfügbarkeiten von Zubringerdiensten der Lufthansa zu Sonderkonditionen ermöglicht und stammte noch aus Zeiten, als der Urlaubsflieger Teil des Kranich-Konzerns war.

Ende eines langjährigen Rechtsstreits

Nachdem Lufthansa im Jahr 2020 angekündigt hatte, das SPA zum Mai 2022 auslaufen zu lassen, entbrannte zwischen beiden Konkurrenten ein langjähriger Streit mit viel juristischem Hin und Her. Zunächst hatte Condor mit der Entscheidung des Bundeskartellamts Oberwasser, dann obsiegte Lufthansa im Mai 2024 mit einer OLG-Entscheidung, die den Beschluss der Kartellwächter wieder kassierte. Auch die EU-Kommission stützte zeitweise die Position von Condor, machte aber relativ schnell wieder einen Rückzieher.

Im vergangenen Dezember fällte dann der Bundesgerichtshof (BGH), der von Condor wegen des OLG-Urteils angerufen worden war, eine vorläufige Entscheidung zugunsten des Kranich-Konzerns. Dieser ließ daraufhin den Vertrag zum Jahresende auslaufen.

Seitdem arbeitet Condor mit Lufthansa nur noch auf Basis eines Interline-Abkommens zu schlechteren Konditionen und deutlich reduzierten Kapazitäten zusammen. Um das zu kompensieren, hat der Urlaubsflieger verschiedene Maßnahmen angeschoben, unter anderem der Aufbau eines eigenen europäischen Städteflug-Netzes.

Condor prüft weitere Schritte

Allerdings hatte das Condor-Management um CEO Peter Gerber bis heute noch die Hoffnung auf einen juristischen Sieg. Denn mit seiner Entscheidung hatte der BGH zugleich den Fall an das Oberlandesgericht zurückgegeben, das im Hauptsacheverfahren entscheiden musste. Dies ist nun geschehen – zu Lasten des Ferienfliegers.

Dieser scheint sich noch nicht geschlagen zu geben. Man nehme die Entscheidung zur Kenntnis, diese stütze sich allerdings „ausschließlich auf Verfahrensfehler des Bundeskartellamts“, heißt es in einer Reaktion des Unternehmens. Inhaltlich sei aber über den „Anspruch auf Zubringung“ nicht entschieden worden. Condor prüfe daher „die Entscheidung und nächste Schritte“.

Lufthansa sieht sich bestätigt

Vollends zufrieden zeigt sich hingegen Lufthansa. Nach den vorangegangenen juristischen Auseinandersetzungen sowie der Verfahrenseinstellung bei der EU-Kommission habe das OLG Düsseldorf nun auch im Hauptsacheverfahren Lufthansa Recht gegeben, so der Konzern in einem Statement. „Damit haben alle entscheidenden Verfahren bestätigt, dass die Kündigung der Sondervereinbarungen mit Condor rechtlich zulässig war.“ Die Lufthansa Group werde Condor aber wie anderen Wettbewerbern auch weiterhin Zubringerflüge im Rahmen eines Interlining-Abkommens zur Verfügung stellen.