Das Verwaltungsgericht Berlin setzt die Verfügung des Bezirksamtes Mitte zur Namensänderung außer Kraft: Dringlichkeit nicht genügend begründet.
Das Verwaltungsgericht Berlin setzt die Verfügung des Bezirksamtes Mitte zur Namensänderung außer Kraft: Dringlichkeit nicht genügend begründet.