Über 15 Jahre krank – Lehrerin muss zum Amtsarzt

Das OVG für NRW entscheidet: Auch nach langer Krankheit darf der Dienstherr eine Untersuchung anordnen – trotz Kritik der Lehrerin. Das OVG für NRW entscheidet: Auch nach langer Krankheit darf der Dienstherr eine Untersuchung anordnen – trotz Kritik der Lehrerin.

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