FTI-Insolvenz: Verfahren gegen Check24 beigelegt – weitere Klagen gegen Reisevermittler laufen

Im Streit zwischen einer Familie aus dem Rhein-Main-Gebiet und dem Vergleichsportal Check24 im Zuge… 

Im Streit zwischen einer Familie aus dem Rhein-Main-Gebiet und dem Vergleichsportal Check24 im Zuge der FTI-Insolvenz wird es vor dem Landgericht München kein Verfahren geben. Wie Reiserechtsanwalt Holger Hopperdietzel von der Kanzlei Advocatur in Wiesbaden auf Anfrage mitteilte, haben sich die Parteien darauf verständigt, das Verfahren nicht durch einen Richterspruch entscheiden zu lassen. Zudem wurde Stillschweigen über die Einzelheiten vereinbart, so Hopperdietzel gegenüber ta.

Der Wiesbadener Fachanwalt vertrat eine Familie, die kurz vor der Insolvenz des Veranstalters am 1. Juni 2024 über das Onlineportal eine FTI-Reise nach Spanien gebucht hatte. Da die Hotelübernachtungen als Einzelleistung und nicht im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden, griff der Schutz des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) nicht. Die Betroffenen versuchten daher, ihre Schadensersatzansprüche juristisch geltend zu machen.

Die zentrale Argumentation: Bereits seit Monaten sei bekannt gewesen, dass sich der Münchner Veranstalter in finanziellen Schwierigkeiten befand. Darüber hätten Fach- und auch Publikumsmedien berichtet. Check24 und andere Reisevermittler hätten ihre Kunden daher proaktiv über die Risiken informieren müssen, ist Hopperdietzel überzeugt.

Weitere Verfahren in Bad Homburg und Nordhorn

Der Jurist führt aktuell ein weiteres Verfahren am Amtsgericht Bad Homburg. Dort vertritt er ein Ehepaar, das im April 2024 ein hochpreisiges Hotel als Einzelleistung bei einem lokalen Reisebüro gebucht hatte. Die Mitarbeitenden hätten laut Hopperdietzel nicht darauf hingewiesen, dass es sich um eine Einzelleistung handele, die im Falle einer Insolvenz nicht abgesichert sei. „Der Reisevermittler hätte angesichts der bekannten finanziellen Schwierigkeiten von FTI ein versichertes Produkt oder alternativ eine Reise eines anderen Veranstalters empfehlen müssen“, erklärt der Reiserechtsexperte, der am 27. November 2024 Klage einreichte. Nach einer Klageerwiderung habe er inzwischen einen weiteren Schriftsatz eingereicht. „Die Argumente sind ausgetauscht – jetzt warten wir auf einen Verhandlungstermin.“

Die Erfolgsaussichten schätzt Hopperdietzel als gut ein. Sollte das Gericht die Klage jedoch abweisen, kündigt er bereits jetzt Berufung an.

Urteil hätte große Auswirkungen auf Reisevermittler

Der Wiesbadener Jurist ist nicht der einzige Anwalt, der derzeit betroffene Urlauber vertritt, die auf den Kosten ihrer gebuchten FTI-Reise sitzenzubleiben drohen. Nach Informationen von touristik aktuell ist ein weiterer Fall vor dem Amtsgericht im niedersächsischen Nordhorn anhängig. Dort soll am 27. Oktober die öffentliche mündliche Verhandlung gegen ein Reisebüro stattfinden, das ebenfalls kurz vor der Insolvenz eine FTI-Reise vermittelt hatte. Eine Zeugin sei geladen, teilt eine Sprecherin mit.

Reiserechtsexperten sind sich uneins

Die Branche blickt mit Spannung – und nicht ohne Sorge – auf den Ausgang dieser Verfahren. Sollten die Gerichte zugunsten der Kläger entscheiden, könnte Reisebüros in Deutschland eine Klagewelle drohen.

Allerdings ist unter Reiserechtsexperten umstritten, ob Reisevermittler ihre Kunden über eine drohende Insolvenz des Reiseveranstalters FTI hätten aufklären müssen. So erklärt Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel von der Kanzlei Advant Beiten in Düsseldorf, dass er keine Pflichtverletzung des Vermittlers sieht. „Auf Gerüchte hin einen Veranstalter nicht mehr zu vermitteln, kann auch zu einer Schadensersatzpflicht gegenüber dem Veranstalter führen“, sagt er auf Anfrage. „Und wenn wir mal bei FTI hinschauen – die haben staatliche Mittel erhalten – waren die da schon nicht mehr zu vermitteln? Oder soll ein Vermittler beurteilen, ob der Einstieg des Fonds Certares durchgeht? Hinterher wissen immer alle, dass sie es schon vorher wussten.“

Darüber hinaus verweist Vogel auf die Insolvenz von Thomas Cook. Auch damals seien Klagen gegen Reisevermittler angekündigt gewesen. Allerdings wisse er von keinem einzigen verhandelten Fall.