Die Berliner Mietpreisprüfstelle hat bei fast zwei Dritteln der Mietverträge völlig überzogene Forderungen festgestellt. Die sind möglicherweise sogar strafbar.
Die Berliner Mietpreisprüfstelle hat bei fast zwei Dritteln der Mietverträge völlig überzogene Forderungen festgestellt. Die sind möglicherweise sogar strafbar.