Ein Blitzeinschlag in ein Flugzeug kann Airlines von der Pflicht zur Ausgleichszahlung bei…
Ein Blitzeinschlag in ein Flugzeug kann Airlines von der Pflicht zur Ausgleichszahlung bei Verspätungen befreien. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Voraussetzung ist, dass nach dem Blitzeinschlag verpflichtende Sicherheitsüberprüfungen an der betroffenen Maschine durchgeführt werden.
Der Fall betrifft einen Flug von Austrian Airlines von Iasi nach Wien. Nach einem Blitzeinschlag kurz vor der Landung in Rumänien musste die Maschine technisch überprüft werden, weshalb der Flug nicht wie geplant durchgeführt werden konnte.
Ein betroffener Passagier, der auf einen Ersatzflug ausweichen musste und mit über sieben Stunden Verspätung in Wien ankam, forderte über das Fluggastrechte-Portal Air Help eine Ausgleichszahlung von 400 Euro. Austrian lehnte die Zahlung ab und verwies auf außergewöhnliche Umstände sowie darauf, dass alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Verspätung ergriffen worden seien.
Airline muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen
Der Gerichtshof bestätigte die Position der Airline. In der Begründung heißt es, ein Blitzeinschlag sei nicht Teil des normalen Flugbetriebs und von der Airline nicht kontrollierbar. Diese Entscheidung soll verhindern, dass Fluggesellschaften dem Ziel der Pünktlichkeit einen höheren Stellenwert einräumen als notwendige Sicherheitsmaßnahmen.
Die vollständige Befreiung von der Ausgleichszahlung setzt allerdings voraus, dass die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um sowohl den außergewöhnlichen Umstand als auch dessen Folgen zu vermeiden. Die abschließende Beurteilung dieser Frage liegt nun beim zuständigen österreichischen Gericht. (rie)