Kein Reisemangel: Reiseleitung darf per Whatsapp erreichbar sein

Die Tatsache, dass die Reiseleitung nur per Whatsapp erreichbar ist, stellt keinen Reisemangel dar…. 

Die Tatsache, dass die Reiseleitung nur per Whatsapp erreichbar ist, stellt keinen Reisemangel dar. Das urteilte nun das Münchner Amtsgericht (AZ 158 C 14594/23).

Im vorliegenden Fall hatte ein Urlauber aus der bayerischen Landeshauptstadt vom 12. bis 19. November 2022 eine Pauschalreise nach Dubai zum Preis von 774 Euro gebucht. Wie das Amtsgericht erläuterte, machte der Mann nach der Reise verschiedene Mängel bei dem Reiseveranstalter geltend und verlangte eine Rückzahlung von 400 Euro. Ein Mangel war aus seiner Sicht, dass der deutschsprachige Reiseleiter nur per Whatsapp erreichbar und nicht permanent vor Ort gewesen war.

Reiseleiter muss Aktivitäten nicht begleiten

Das Amtsgericht sprach dem Kläger eine Minderung von fünf Prozent eines Tagesreisepreises, 4,84 Euro, als Minderungsbetrag für einen entfallenen Besuch des Al Fahidi Forts zu. Darüber hinaus wurde die Klage abgewiesen.

Laut den Richtern habe der Mann laut der Leistungsbeschreibung „eine qualifizierte Deutsch sprechende Reiseleitung“ erwarten dürfen. Dies sei gewährleistet worden, denn der Reiseleiter sei per Whatsapp erreichbar gewesen. Nicht geschuldet gewesen sei hingegen, dass der Reiseleiter sämtliche Aktivitäten des Reisenden persönlich begleitete. 

Entgegen der Auffassung des Klägers sei es bei Pauschalreisen nicht branchenüblich, dass der Reiseleiter während des angebotenen Programms immer dabei ist, führten die Richter aus. Das Urteil ist rechtskräftig. (uf)