Münster (SMS) Vor dem Verwaltungsgericht hat die Stadt Münster am Donnerstag, 13. November, einen Vergleich mit dem Betreiber des Cafés Lomo erzielt, der einen rechtskonformen Thekenverkauf des Gastronomen in der Vorweihnachtszeit ermöglicht. Vereinbart wurde, dass das Café erstmalig einen Ordnerdienst einsetzt, um einen Durchgang vor dem Lokal zu ermöglichen. So soll die Verkehrsfläche zwischen Salzstraße und Syndikatplatz freigehalten werden.
Die Genehmigung zum Straßenverkauf hatte der Gastronom unter der Auflage erhalten, dass diese Wege freigehalten werden. Mit der jetzt getroffenen Regelung ist aus Sicht der Stadtverwaltung eine gute Lösung für mehr Sicherheit während der Weihnachtsmärkte gefunden worden.
Der Gastronom darf den Straßenverkauf aus dem Ladenlokal zudem nur noch bis zum Ende der regulären Öffnungszeiten der Weihnachtsmärkte – sonntags bis donnerstags bis 20 Uhr sowie freitags und samstags bis 21 Uhr – durchführen.
Die Stadt begrüßt das Entge …
Quelle: Pressemitteilungen der Stadt Münster