Das Berliner Verwaltungsgericht hat in zwei Urteilen Verbote von Palästina-Veranstaltungen gekippt. Demnach lag keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat in zwei Urteilen Verbote von Palästina-Veranstaltungen gekippt. Demnach lag keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor.