Teilzeitbeschäftigte wurden wegen eines Tarifvertrags nicht für ihre Mehrarbeit bezahlt. Doch dies verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, urteilt das Bundesarbeitsgericht.
Teilzeitbeschäftigte wurden wegen eines Tarifvertrags nicht für ihre Mehrarbeit bezahlt. Doch dies verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, urteilt das Bundesarbeitsgericht.