Reicht schon die Bereitschaft zur Mitwirkung an Terroranschlägen als Gründung einer terroristischen Vereinigung aus? Der Bundesgerichtshof hat dazu eine Entscheidung getroffen.
Reicht schon die Bereitschaft zur Mitwirkung an Terroranschlägen als Gründung einer terroristischen Vereinigung aus? Der Bundesgerichtshof hat dazu eine Entscheidung getroffen.