Münster (SMS) In der Bewohnerparkzone F, die für Teile der Hammer Straße und viele umliegende Straßen gilt, gibt es zum 17. Februar eine geänderte Parkregelung: Die Stadt Münster ersetzt dort das sogenannte Trennprinzip durch das Mischprinzip. Das heißt, dass Fahrerinnen und Fahrer ohne Bewohnerparkausweis ihr Fahrzeug im gesamten Gebiet nur noch maximal zwei Stunden abstellen dürfen und eine Parkscheibe auslegen müssen. Anwohnende mit Bewohnerparkausweis sind von dieser Regelung ausgenommen und können im gesamten Bereich ohne zeitliche Beschränkung parken.
Die Einführung des Mischprinzips soll dazu beitragen, die Parksituation im Quartier zu entspannen: Aktuell gibt es hier viel Parksuchverkehr von Pendlerinnen und Pendlern. Die geänderte Parkregelung ist Teil des Integrierten Parkraumkonzeptes, das der Stadtrat im Jahr 2024 beschlossen hat. In dessen Rahmen will die Stadt Münster mittelfristig für alle Bewohnerparkzonen außerhalb der Promenade das Mischprinzip einführen, so …
Quelle: Pressemitteilungen der Stadt Münster
