Die Hochhaus-Gegner kassieren eine Schlappe vor Gericht. Ihr Bürgerbegehren ist nicht zulässig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden. Wie es weitergeht.
Die Hochhaus-Gegner kassieren eine Schlappe vor Gericht. Ihr Bürgerbegehren ist nicht zulässig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden. Wie es weitergeht.