Ein Protestteilnehmer wurde von einer Anklage wegen der Parole „From the river to the sea“ freigesprochen. Das Kammergericht hält die Beweisführung für nicht ausreichend.
Ein Protestteilnehmer wurde von einer Anklage wegen der Parole „From the river to the sea“ freigesprochen. Das Kammergericht hält die Beweisführung für nicht ausreichend.