Das Bundesarbeitsgericht bleibt seiner bisherigen Linie treu: Ein Kopftuch darf auch von einer Kontrolleurin am Flughafen getragen werden, entschieden die obersten Arbeitsrichter.
Das Bundesarbeitsgericht bleibt seiner bisherigen Linie treu: Ein Kopftuch darf auch von einer Kontrolleurin am Flughafen getragen werden, entschieden die obersten Arbeitsrichter.