Ein 42-Jähriger gesteht die Plünderung eines Münchner Kellerabteils. Trotz Drogenvergangenheit und mehrerer Vorstrafen darf er das Gericht als freier Mann verlassen. Ein Neuanfang für den Angeklagten?
Ein 42-Jähriger gesteht die Plünderung eines Münchner Kellerabteils. Trotz Drogenvergangenheit und mehrerer Vorstrafen darf er das Gericht als freier Mann verlassen. Ein Neuanfang für den Angeklagten?