Nur ein Bruchteil der Fälle von häuslicher Gewalt führt in der Hauptstadt und in Brandenburg zu Anklagen vor Strafgerichten. Das zeigen Daten der Staatsanwaltschaften beider Bundesländer.
Nur ein Bruchteil der Fälle von häuslicher Gewalt führt in der Hauptstadt und in Brandenburg zu Anklagen vor Strafgerichten. Das zeigen Daten der Staatsanwaltschaften beider Bundesländer.