In Bayern sind öffentliche Partys und Club-Veranstaltungen an einigen Tagen verboten, um deren „ernsten Charakter“ zu wahren – auch am Aschermittwoch. Das Politspektakel stößt da manchem sauer auf.
In Bayern sind öffentliche Partys und Club-Veranstaltungen an einigen Tagen verboten, um deren „ernsten Charakter“ zu wahren – auch am Aschermittwoch. Das Politspektakel stößt da manchem sauer auf.