Das Verwaltungsgericht in Köln gibt dem Eilantrag der AfD statt. Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Wie geht es jetzt weiter?
Das Verwaltungsgericht in Köln gibt dem Eilantrag der AfD statt. Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Wie geht es jetzt weiter?