Nach einer Klassenfahrt verweigert das Land NRW die Anerkennung einer Corona-Infektion als Dienstunfall – das Verwaltungsgericht Münster bestätigt dies. Nach einer Klassenfahrt verweigert das Land NRW die Anerkennung einer Corona-Infektion als Dienstunfall – das Verwaltungsgericht Münster bestätigt dies.