In einem langjährigen Mietkonflikt in München-Bogenhausen wehrt sich eine Mieterin gegen das Betretungsverbot ihres einstigen Garten-Paradieses. Vor Gericht geht es um Gewohnheitsrecht, möglichen Rechtsmissbrauch des Vermieters und die Frage, ob der Innenhof wieder allen Bewohnern offenstehen darf.