In den Apps von Supermarktketten und Discountern erhalten angemeldete Verbraucher zusätzliche Angebote – andere nicht. Das Oberlandesgericht Bamberg entscheidet im Fall Netto, ob das erlaubt ist.
In den Apps von Supermarktketten und Discountern erhalten angemeldete Verbraucher zusätzliche Angebote – andere nicht. Das Oberlandesgericht Bamberg entscheidet im Fall Netto, ob das erlaubt ist.