In Karlsruhe wollten Umweltschützer ein Verbrenner-Aus ab 2030 für zwei deutsche Autohersteller durchsetzen. Laut BGH liegt die Aufgabe aber nicht bei den Zivilgerichten.
In Karlsruhe wollten Umweltschützer ein Verbrenner-Aus ab 2030 für zwei deutsche Autohersteller durchsetzen. Laut BGH liegt die Aufgabe aber nicht bei den Zivilgerichten.