Die neue Behörde soll den Freistaat gegen Natur- und Technikkatastrophen wappnen – ausdrücklich aber auch auf die Gefahr einer kriegerischen Auseinandersetzung vorbereiten.
Die neue Behörde soll den Freistaat gegen Natur- und Technikkatastrophen wappnen – ausdrücklich aber auch auf die Gefahr einer kriegerischen Auseinandersetzung vorbereiten.