Öffentliche Tanzveranstaltungen verboten

Die stillen Feiertage, insbesondere der Karfreitag, sind gesetzlich besonders geschützt. Darauf weist die Ordnungsbehörde hin. Die stillen Feiertage, insbesondere der Karfreitag, sind gesetzlich besonders geschützt. Darauf weist die Ordnungsbehörde hin.

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