Urteil: Aldiana muss Kunden entschädigen

Nach der kurzfristigen Absage eines Aldiana-Cluburlaubs klagte eine Familie auf Entschädigung. Das Gericht musste klären, wann eine Reise als „vereitelt“ gilt – und welche Rolle Reiseart und Zielgebiet dabei spielen.
Quelle Nach der kurzfristigen Absage eines Aldiana-Cluburlaubs klagte eine Familie auf Entschädigung. Das Gericht musste klären, wann eine Reise als „vereitelt“ gilt – und welche Rolle Reiseart und Zielgebiet dabei spielen.

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