Dürfen Reisevermittler einen Teil der erhaltenen Provision als Rückvergütung an Kunden weitergeben?
Ja, sie dürfen, urteilten die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf jetzt und bestätigten vorherige Urteile.
Wir haben Reisebüro-Chefs gefragt, welche Konsequenzen sie daraus ziehen.
Quelle Dürfen Reisevermittler einen Teil der erhaltenen Provision als Rückvergütung an Kunden weitergeben?
Ja, sie dürfen, urteilten die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf jetzt und bestätigten vorherige Urteile.
Wir haben Reisebüro-Chefs gefragt, welche Konsequenzen sie daraus ziehen.