Umfrage der Woche: Wie sehen Sie das Aida-Urteil?

Dürfen Reisevermittler einen Teil der erhaltenen Provision als Rückvergütung an Kunden weitergeben? 
Ja, sie ­dürfen, urteilten die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf jetzt und bestätigten vorherige ­Urteile.
 Wir haben Reisebüro-Chefs gefragt, welche Konsequenzen sie daraus ziehen.
Quelle Dürfen Reisevermittler einen Teil der erhaltenen Provision als Rückvergütung an Kunden weitergeben? 
Ja, sie ­dürfen, urteilten die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf jetzt und bestätigten vorherige ­Urteile.
 Wir haben Reisebüro-Chefs gefragt, welche Konsequenzen sie daraus ziehen.

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