Patienten, die den Rettungsdienst rufen, müssen ab Mitte oder Ende Oktober mit Gebührenbescheiden rechen, wenn Kreis und Krankenkassen weiter streiten. Patienten, die den Rettungsdienst rufen, müssen ab Mitte oder Ende Oktober mit Gebührenbescheiden rechen, wenn Kreis und Krankenkassen weiter streiten.