Wer mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient hat, kann Grundrente beziehen. Zuvor steht aber noch eine regelmäßige Einkommensprügung an.
Wer mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient hat, kann Grundrente beziehen. Zuvor steht aber noch eine regelmäßige Einkommensprügung an.