Das Einkommen des Ehegatten darf auf die Grundrente der Ehefrau angerechnet werden. Diese Praxis der Deutschen Rentenversicherung ist laut Gericht verfassungsgemäß.
Das Einkommen des Ehegatten darf auf die Grundrente der Ehefrau angerechnet werden. Diese Praxis der Deutschen Rentenversicherung ist laut Gericht verfassungsgemäß.