Es gebe keinen medizinischen Beleg für die vorherige Grenze von zwölf Wochen, hieß es aus dem Innenministerium zum Schwangerschaftsabbruch.
Es gebe keinen medizinischen Beleg für die vorherige Grenze von zwölf Wochen, hieß es aus dem Innenministerium zum Schwangerschaftsabbruch.