Eine Studentin, die sich offenbar an den rassistischen Gesängen beteiligte, darf zwei Monate lang die Hochschule nicht betreten. Auch eine Exmatrikulation wird geprüft.
Eine Studentin, die sich offenbar an den rassistischen Gesängen beteiligte, darf zwei Monate lang die Hochschule nicht betreten. Auch eine Exmatrikulation wird geprüft.