Die „Hetzjagd von Chemnitz“, die sich 2018 ereignet haben soll, war vor Gericht nicht beweisbar. Gegen seine damalige Entlassung will Maaßen trotzdem nicht klagen.
Die „Hetzjagd von Chemnitz“, die sich 2018 ereignet haben soll, war vor Gericht nicht beweisbar. Gegen seine damalige Entlassung will Maaßen trotzdem nicht klagen.