Wer sich in der Pandemie bei der Arbeit mit Corona ansteckte, hatte oft Probleme, das als Dienstunfall anerkennen zu lassen. Bayerns oberstes Verwaltungsgericht hat nun zwei Klägern recht gegeben.
Wer sich in der Pandemie bei der Arbeit mit Corona ansteckte, hatte oft Probleme, das als Dienstunfall anerkennen zu lassen. Bayerns oberstes Verwaltungsgericht hat nun zwei Klägern recht gegeben.