Das Thüringer Verfassungsgericht hat Corona-Ausgangsbeschränkungen vom Januar 2022 für nicht rechtens erklärt. Sie hätten das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit verletzt.
Das Thüringer Verfassungsgericht hat Corona-Ausgangsbeschränkungen vom Januar 2022 für nicht rechtens erklärt. Sie hätten das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit verletzt.