Gericht: Hitlergruß ist strafbar – auch mit dem linken Arm

Der ausgestreckte Arm zum Gruß ist verfassungswidrig – egal mit welcher Körperseite. Damit ist ein Mann vor Gericht gescheitert, der glaubte, das Verbot mit links umgehen zu können. Der ausgestreckte Arm zum Gruß ist verfassungswidrig – egal mit welcher Körperseite. Damit ist ein Mann vor Gericht gescheitert, der glaubte, das Verbot mit links umgehen zu können.

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