Die Pandemie ist beendet, der Ausnahmezustand nicht: Sachsen-Anhalt erklärt Corona auch 2026 zur Notlage und setzt die Schuldenbremse erneut außer Kraft. Doch hält dieses Vorgehen einer verfassungsrechtlichen Prüfung stand?
Die Pandemie ist beendet, der Ausnahmezustand nicht: Sachsen-Anhalt erklärt Corona auch 2026 zur Notlage und setzt die Schuldenbremse erneut außer Kraft. Doch hält dieses Vorgehen einer verfassungsrechtlichen Prüfung stand?